Reisepunkt Wiesloch
Malika Brenneisen
Inhaberin
Hauptstr. 93
69168 Wiesloch
Tel: 06222588170
Telefax: 062225881727
www.reisepunkt-wiesloch.de
Geschäftsbedingungen der Firma [Reisepunkt Wiesloch]
für die Vermittlung von Reiseleistungen und Pauschalreisen
Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen;
Gliederung in die Abschnitte A, B und C
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde oder Reisender genannt und der Firma Reisepunkt Wiesloch, nachstehend „RPW“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden entgeltlichen Geschäftsbesorgungs- und Vermittlungsvertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der 675, 631 ff. BGB und im Falle der Vermittlung von Pauschalreisen oder verbundenen Reiseleistungen der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 251 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Bitte lesen Sie diese Vermittlungsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
Im Hinblick auf die gesetzlich unterschiedlich geregelten Arten der Vermittlung von Reiseleistungen und von Pauschalreisen je nach Art der vermittelten Reiseleistung gliedern sich diese Vermittlungsbedingungen in 3 Abschnitte.
Die ausschließlichen Regelungen für die Vermittlung
A) einer einzelnen Reiseleistung oder mehreren Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung finden Sie in Abschnitt A dieser Geschäftsbedingungen
B) von verbundenen Reiseleistungen finden Sie in Abschnitt B dieser Geschäftsbedingungen
C) einer Pauschalreise finden Sie in Abschnitt C dieser Geschäftsbedingungen.
Abschnitt A: Regelungen bei der Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung oder mehrerer Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung
Die Vorschriften dieses Abschnitt A über die Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung oder mehreren Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung im Sinne von § 651a Abs. 3 Satz 1 BGB gelten ausschließlich, wenn die vermittelte Reiseleistung weder Teil von verbundenen Reiseleistungen nach Abschnitt B noch Teil einer Pauschalreise nach Abschnitt C sind. In diesem Fall ist keine Information des Kunden mittels eines Formblattes gesetzlich vorgeschrieben.
1. Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften
1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch Reiepunkt Wielsoch kommt zwischen dem Kunden und Reisepunkt Wiesloch der Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form.
1.2. Bei Vermittlungsaufträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von Reisepunkt Wiesloch erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung des Vertrags angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von Reisepunkt Wiesloch im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde Reisepunkt Wiesloch den Abschluss des Vermittlungsvertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 2 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg[1] bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
g) Die Übermittlung des Vermittlungsauftrags durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vermittlungsvertrages oder des vermittelten Vertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Reisepunkt Wiesloch ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Auftragsbestätigung von Reisepunkt Wiesloch beim Kunden zu Stande.
1.3. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von Reisepunkt Wiesloch ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.4. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesen getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
2. Allgemeine Vertragspflichten von Reisepunkt Wiesloch, Auskünfte, Hinweise
2.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leistungserbringer durch Reisepunkt Wiesloch vorgenommen. Zur Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt.
2.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet Reisepunkt Wiesloch im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet Reisepunkt Wiesloch gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde. Insbesondere bei Auskünften zu Einreisebestimmungen etc. wird der Kunde darauf hingewiesen, dass der Kunde für die Vollständigkeit und Gültigkeit seiner Reisepapiere verantwortlich ist. Dies gilt auch, soweit Reisepunkt Wiesloch entgeltlich oder unentgeltlich die Registrierung in elektronischen Systemen als Voraussetzung für eine Ein- oder Durchreiseerlaubnis (z.B. ESTA etc.) für bestimmte Länder für den Kunden übernommen hat; Reisepunkt Wiesloch weist den Kunden darauf hin, dass die elektronische Einreiseerlaubnis nicht die endgültige Einreisegenehmigung durch die Grenzbehörden des jeweiligen Landes ersetzt.
2.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist Reisepunkt Wiesloch nicht verpflichtet, Visa oder sonstige zur Inanspruchnahme der Reiseleistung notwendige Reisedokumente für den Kunden zu besorgen; soweit Reisepunkt Wiesloch einen Auftrag zur Beschaffung annimmt, hat der Kunde die geltenden Serviceentgelte und voraussichtlichen Drittauslagen mit Auftragserteilung zu bezahlen. Reisepunkt Wiesloch haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und nicht für den rechtzeitigen Zugang; dies gilt nicht, wenn die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von Reisepunkt Wiesloch schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.
2.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist Reisepunkt Wiesloch nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen von Reisepunkt Wiesloch im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt.
2.5. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt Reisepunkt Wiesloch bezüglich Auskünfte zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünfte über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
2.6. Sonderwünsche nimmt Reisepunkt Wiesloch nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat Reisepunkt Wiesloch für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an den Leistungserbringer zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.
3. Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen
3.1. Sowohl den Kunden, wie auch Reisepunkt Wiesloch trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Leistungserbringers über die Reiseleistungen, die dem Kunden durch Reisepunkt Wiesloch ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Hotelgutscheine, Eintrittskarten, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
3.2. Soweit Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen dem Kunden nicht direkt vom vermittelten Leistungserbringer übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung durch Reisepunkt Wiesloch durch Übergabe im Geschäftslokal von Reisepunkt Wiesloch oder nach Wahl von Reisepunkt Wiesloch durch postalischen oder elektronischen Versand.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber Reisepunkt Wiesloch
4.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit von Reisepunkt Wiesloch nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen, sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).
4.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 4.1 durch den Kunden, so gilt:
a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 4.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht.
b) Ansprüche des Kunden an Reisepunkt Wiesloch entfallen insoweit, als Reisepunkt Wiesloch nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit Reisepunkt Wiesloch nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden Reisepunkt Wiesloch die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte.
c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 4.1 entfallen nicht
n bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Reisepunkt Wiesloch oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Reisepunkt Wiesloch resultieren
n bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Reisepunkt Wiesloch oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Reisepunkt Wiesloch beruhen
n bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.
4.3. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 4 unberührt.
4.4. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, Reisepunkt Wiesloch auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen vor Auswahl und Buchung hinzuweisen.
4.5. Sofern der Kunde eine Emailadresse zur Kommunikation angibt, stimmt der Kunde einer Emailkorrespondenz, die von Reisepunkt Wiesloch transportverschlüsselt wird, zu und verpflichtet sich, seinen Posteingang (einschl. eines evtl. vorhandenen SPAM-Filters) regelmäßig auf Eingänge zu überprüfen.
5. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso
5.1. Reisepunkt Wiesloch ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthalten.
5.2. Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann Reisepunkt Wiesloch, soweit dies den Vereinbarungen zwischen Reisepunkt Wiesloch und dem Leistungserbringer entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht des Kunden als Auftraggeber gemäß § 669 BGB.
5.3. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers.
5.4. Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen von Reisepunkt Wiesloch nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des oder Rücktritt vom vermittelten Vertrag, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten von Reisepunkt Wiesloch ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder Reisepunkt Wiesloch aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.
6. Pflichten von Reisepunkt Wiesloch bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern
6.1. Ansprüche müssen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz oder vertraglichen Vereinbarungen ergeben können, geltend gemacht werden. Im Regelfall werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber Reisepunkt Wiesloch gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber Reisepunkt Wiesloch als auch gegenüber dem Leistungserbringer geltend machen will.
6.2. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern beschränkt sich die Pflicht von Reisepunkt Wiesloch auf die Erteilung der erforderlichen und bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der vermittelten Leistungserbringer.
6.3. Übernimmt Reisepunkt Wiesloch - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet Reisepunkt Wiesloch für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.
6.4. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern besteht keine Pflicht von Reisepunkt Wiesloch zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
7. Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen
7.1. Reisepunkt weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.
7.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der dem Reisenden durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.
7.3. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und / oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Reisepunkt Wiesloch haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.
8. Stellung und Pflichten von Reisepunkt Wiesloch im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen
8.1. Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist Reisepunkt Wiesloch verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird Reisepunkt Wiesloch ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste, über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Geschäftsräumen des Vermittlers ausgehändigt werden.
8.2. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar - die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen,
n die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten
n die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
n die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
8.3. Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch oder die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.
9. Vergütung von Reisepunkt Wiesloch; Serviceentgelte
9.1. Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der Reiseleistungen nach diesen Vermittlungsbedingungen gilt:
9.2. Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise der vermittelten Leistungsträger enthalten teilweise keine oder nicht auskömmliche Provisionen für Reisepunkt Wiesloch.
9.3. Die Vergütung von Reisepunkt Wiesloch im Rahmen dieser entgeltlichen Geschäftsbesorgungs- und Vermittlungstätigkeit erfolgt demnach teilweise ausschließlich oder zusätzlich durch vom Kunden zu bezahlende gesonderte Serviceentgelte.
9.4. Das entsprechende Serviceentgelt für die jeweilige Tätigkeit der Reisepunkt Wiesloch ist der aktuell gültigen Entgeltliste zu entnehmen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
9.5. Ist eine Vereinbarung zur Höhe eines entsprechenden Serviceentgelts nicht getroffen worden, schuldet der Kunde an Reisepunkt Wiesloch eine Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. es besteht eine Pflicht zur Bezahlung einer üblichen Vergütung durch den Auftraggeber.
9.6. Die Serviceentgelte für die Vermittlung von Reiseleistungen und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden werden durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den Geschäftsräumen des Vermittlers und/ oder einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis des Vermittlers hierauf erfolgen.
9.7. Der Anspruch des Vermittlers auf Serviceentgelte bleibt auch bei Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung, oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Leistungserbringer oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit des Vermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.
10. Kostenpflichtige Servicepakete von Reisepunkt Wiesloch
10.1. Reisepunkt Wiesloch bietet dem Kunden im Zusammenhang mit der Vermittlung von Reiseleistungen kostenpflichtige Servicepakete an, die zu einem Gesamtpreis sowohl eigene Dienstleistungen von Reisepunkt Wiesloch im Rahmen der Geschäftsbesorgung als auch vermittelte Leistungen, insbesondere vermittelte Versicherungsleistungen im Sinne von Ziffer 7, beinhalten können.
10.2. Der Leistungsumfang des jeweiligen Servicepakets ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Für die im Leistungsumfang enthaltenen Dienstleistungen von Reisepunkt Wiesloch fallen keine zusätzlichen Serviceentgelte gemäß Ziffer 9 an; zusätzliche Kosten, die der vermittelte Leistungsträger, für die vom Kunden im Rahmen des Servicepaketes beauftragte Leistung erhebt (z.B. Sitzplatzreservierung, Sondergepäck o.ä.), bleiben hiervon unberührt.
10.3. Ziffer 9.7 gilt entsprechend.
11. Wertgutscheine von Reisepunkt Wiesloch
11.1. Reisepunkt Wiesloch bietet den Kunden Wertgutscheine (zum Verschenken oder für vergleichbare Anlässe) in einem frei wählbaren Betrag zum Kauf an. Der Gutschein kann auf alle Leistungen bei Reisepunkt Wiesloch eingelöst werden, d.h. sowohl auf eigene Serviceleistungen als auch auf vermittelten Reiseleistungen.
11.2. Eine Barauszahlung des Gutscheins oder Teilwertes ist ausgeschlossen. Im Falle von Rückerstattungen auf Leistungen, die mit dem Gutschein ganz oder teilweise bezahlt wurden, wird der Rückerstattungswert dem ursprünglichen Gutschein bis maximal zum Gesamtwert des ursprünglichen Gutscheins wiedergutgeschrieben.
11.3. Es gilt die allgemeine Verjährung.
12. Haftung von Reisepunkt Wiesloch
12.1. Soweit Reisepunkt Wiesloch nicht eine entsprechende weitergehende vertragliche Pflicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet Reisepunkt Wiesloch nur für ordnungsgemäße Erfüllung der Vermittlerpflichten. Diese Vermittlerpflichten schließen insbesondere die rechtswirksame Übermittlung des Angebots auf Abschluss des Vertrages mit den zu vermittelnden Leistungserbringern sowie im Falle der Annahme des Vertragsangebots durch die zu vermittelnden Leistungserbringer die Übermittlung der Vertragsbestätigung im Namen und auf Rechnung des vermittelten Leistungserbringers, ein.
12.2. Reisepunkt Wiesloch haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung von Reisepunkt Wiesloch, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.
12.3. Eine etwaige eigene Haftung von Reisepunkt Wiesloch aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt unberührt.
13. Datenschutz; Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1. Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vermittlungsauftrages werden von Reisepunkt Wiesloch Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert, verarbeitet und an die vermittelten Anbieter von Reiseleistungen weitergegeben. Mehr zu Ihren Rechten in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten erfahren Sie in der Datenschutzerklärung unter [2]www.. /….
13.2. Reisepunkt Wiesloch weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Reisepunkt Wiesloch nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlerbedingungen für Reisepunkt Wiesloch verpflichtend würde, informiert Reisepunkt Wiesloch die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Reisepunkt Wiesloch weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
13.3. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und Reisepunkt Wiesloch die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können Reisepunkt Wiesloch ausschließlich an deren Sitz verklagen.
13.4. Für Klagen von Reisepunkt Wiesloch gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des vermittelten Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Reisepunkt Wiesloch vereinbart.
Abschnitt B: Regelungen bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen gem. § 651w BGB
Die Regelungen dieses Abschnitts B über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen gelten ausschließlich, wenn Reisepunkt Wiesloch das Formblatt über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen aushändigt. In diesem Formblatt wird der Kunde darüber informiert, dass mit Buchung einer weiteren Reiseleistung beim Vermittler keine Pauschalreise gebucht wird, jedoch mit Vertragsschluss des zweiten Vertrags verbundene Reiseleistungen entstehen.
1. Zahlungen auf verbundene Reiseleistungen
1.1. Reisepunkt Wiesloch darf Zahlungen des Reisenden auf Vergütungen für Reiseleistungen verbundener Reiseleistungen nur [3]entgegennehmen, wenn Reisepunkt Wiesloch sichergestellt hat, dass diese dem Reisenden erstattet werden, soweit Reiseleistungen von Reisepunkt Wiesloch selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungserbringer noch zu erfüllen sind und im Fall der Zahlungsunfähigkeit von Reisepunkt Wiesloch
a) Reiseleistungen ausfallen oder
b) der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter vermittelter Leistungserbringer nachkommt.
1.2. Diese Sicherstellung leistet Reisepunkt Wiesloch bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer Insolvenzversicherung[4] gem. § 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und in hervorgehobener Weise und Übergabe eines entsprechenden Sicherungsscheines für alle Zahlungen des Kunden an Reisepunkt Wiesloch verbundener Reiseleistungen, soweit der Kunde nicht direkt an den vermittelten Leistungserbringer der verbundenen Reiseleistung leistet.
2.Verweis auf die zusätzliche Geltung von Regelungen in Abschnitt A
2.1 Darüber hinaus gelten für die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen die nachfolgend genannten Ziffern des Abschnitts A dieser Geschäftsbedingungen: 1.1; 1.2; 1.4; 2; 3; 4; 6; 7; 8; 9; 10; 11; 12.1,12.2; 13.
2.2. Ziffer 1.3. des Abschnitts A gilt mit der Maßgabe, dass sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Falle der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen zusätzlich aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB und der Artikel 250 und 251 des EGBGB ergeben.
2.3 Ziffer 5 des Abschnitts A gilt nur unter der Maßgabe, dass Reisepunkt Wiesloch seine Verpflichtung aus Ziffer 1 dieses Abschnitts B zur Sicherstellung der Zahlungen erfüllt hat.
2.3. Ziffer 12.3. des Abschnitts A gilt mit der Maßgabe, dass auch die Haftung nach § 651x BGB von den Bestimmungen in 10.1 f. unberührt bleibt.
Abschnitt C: Regelungen für die Reisevermittlung von Pauschalreisen gem. § 651v BGB durch Reisepunkt Wiesloch
Die Regelungen dieses Abschnitts C über die Vermittlung von Pauschalreiseverträgen („Reisevermittlung“) gemäß § 651v BGB gelten ausschließlich, wenn der Reisevermittler das Formblatt über Pauschalreisen aushändigt. In dem Formblatt ist der vermittelte Reiseveranstalter als verantwortliches Unternehmen für die Erbringung der Pauschalreise ausgewiesen.
1. Zahlungen des Kunden / Reisenden auf Pauschalreisen
1.1 Reisepunkt Wiesloch und der vermittelte Reiseveranstalter dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag des Reiseveranstalters besteht und dem Kunden der Sicherungsschein des Reiseveranstalters mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.
2. Erklärungen des Kunden / Reisenden
Abweichend von Ziffer 6 des Abschnitts A gilt Reisepunkt Wiesloch als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden/Reisenden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen Reisepunkt Wiesloch wird den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen des Reisenden in Kenntnis setzen. Reisepunkt Wiesloch empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter oder der Kontaktstelle des Reiseveranstalters zu erklären
[1] Die Eingangsbestätigung ist eine gesetzliche Vorgabe, siehe § 312 Abs. I Nr. 3 BGB. Bei der Formulierung der Eingangsbestätigung ist darauf zu achten, dass die Formulierung der Eingangsbestätigung nicht als Bestätigung eines Vermittlungsauftrags verstanden werden kann. Empfehlenswert ist z.B. folgende Formulierung: „Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihren Vermittlungsauftrags bei uns. Bitte beachten Sie, dass diese Eingangsbestätigung noch keine Annahme Ihres Vermittlungsauftrags darstellt.
[2] Hier bitte den vollständigen Link einsetzen, unter dem die Datenschutzerklärung abrufbar ist.
[3] Wichtiger Hinweis: Die Inkassoberechtigung des Reisebüros besteht nur, wenn sie vorab mit dem vermittelten Unternehmen vereinbart wurde, sie ergibt sich nicht direkt aus dem Gesetz.
[4] Die Musterbedingungen regeln eine Insolvenzabsicherung des Reisebüros durch eine Versicherung. Die Variante einer Absicherung durch die vollständige Zahlungsabwicklung über ein sog. „insolvenzfestes Treuhandkonto“, wie im *-Hinweis zu Anlage 16 und 17 zu Artikel 251 § 2 Satz 1 Nummer 2 EGBGB erwähnt, wurde als Alternative nicht berücksichtigt, da auch über 2,5 Jahre nach Inkrafttreten der Regelung nach Aussage von zahlreichen Banken und Sparkassen kein am Markt angebotenes Kontomodell die vorgeschriebene Insolvenzfestigkeit der Kundenzahlungen garantieren kann und deshalb ein persönliches Haftungsrisiko der Gesellschafter oder Geschäftsführer bei Zahlungsabwicklung über ein solches Treuhandkonto nicht ausgeschlossen werden kann. Soweit ein Verwender mit seiner Hausbank ein entsprechendes Kontomodell wirksam abgeschlossen hat, kann die Variante aber individuell berücksichtigt werden. Änderungen können Sich hier u.U. durch das neue Gesetz zur Insolvenzabsicherung mit Wirkung ab 01.07.2021 ergeben.
Herzlich willkommen auf der Onlinepräsenz des Reisebüros Reisepunkt Wiesloch
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Die von uns gespeicherten personenbezogenen Daten nutzen wir im Übrigen zur Pflege der Kundenbeziehungen, zur Kundenbetreuung (z.B. Informationen zum Ablauf Ihres Aufenthaltes), zur Durchführung von eigenen Werbe- und Marketingmaßnahmen (z.B. dem Versand von Katalogen sonstigen Werbesendungen im gesetzlich zulässigen Rahmen, Rückfragen zur Kundenzufriedenheit) und zur Auftragsabwicklung.
4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.
Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.
Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.
Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
5. Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte
Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich innerhalb der einschlägigen, insbesondere datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben.
Soweit dies für die Erbringung der durch uns geschuldeten vertraglichen Leistung oder gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist, erfolgt die Weitergabe Ihrer Daten auch an Sub-Unternehmer oder Dienstleister zur Erbringung der Leistung im Namen oder im Auftrag von uns (z.B. technische Abwicklung des Post- und Email-Versandes, Zahlungsabwicklung, Kundenservice).
Darüber hinaus erfolgt die Weitergabe der Daten an Personen oder Unternehmen zur Abwicklung Ihrer Buchung, insbesondere an Fluggesellschaften, Reiseveranstalter, Hotels, Reiseagenturen, Mietwagenfirmen, Kreuzfahrtreedereien, Behörden usw. Beachten Sie hierbei, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen am Sitz dieser Personen und Unternehmen gegebenenfalls von jenen in Deutschland abweichen können.
Eine Offenlegung und Übermittlung Ihrer Daten an Dritte erfolgt darüber hinaus, soweit wir kraft Gesetzes oder aufgrund eines rechtskräftig abgeschlossenen gerichtlichen Verfahrens hierzu verpflichtet sind.
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln.
6. Speicherung und Löschung von Daten
Im Rahmen der unter dem Punkt „Zweck der Erhebung personenbezogener Daten“ genannten Zwecke werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert. Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht
7. Einsatz von Cookies
Wir setzen Cookies (kleine Computerdateien mit Textinformationen, die der Webserver an Ihren Internetbrowser schickt) ein, um Ihr Erlebnis beim Besuch unserer Onlineangebote zu verbessern. Beispielsweise erscheinen manche Hinweise nur einmal, wenn Sie uns erlauben, ein Cookie zu setzen. Zudem haben unsere Cookies ein Ablaufdatum. Sollten Sie Ihre Cookies vor Ablauf manuell löschen, erhalten Sie bei dem nächsten Besuch der Seite wieder ein neues, sofern Sie nicht die Speicherung des Cookies blockieren.
Die technischen Spezifikationen sehen vor, dass nur der Server ein Cookie lesen kann, das von diesem verschickt wurde. Wir versichern Ihnen, in Cookies keine personenbezogenen Daten zu speichern.
Eine Nutzung unserer Angebote ist ohne Akzeptanz von Cookies leider nur bedingt möglich. Wir empfehlen daher, die Cookies dauerhaft für unseren Internetauftritt zu aktivieren. Die meisten Internetbrowser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie können das Speichern von Cookies jedoch deaktivieren und Ihren Internetbrowser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald Cookies gesendet werden.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung von Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung von Cookies zu Analysezwecken ist bei Vorliegen einer diesbezüglichen Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
8. Einsatz von Google Analytics
Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.
Die Google Trackingcodes dieser Website verwenden die Funktion „_anonymizeIp()“, somit werden IP-Adressen nur gekürzt weiterverarbeitet, um eine direkte Personenbeziehbarkeit auszuschließen. Der Datenerhebung und -speicherung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden. Durch Klicken des Buttons „Deaktivieren“ wird das Tracking vollständig unterbunden. Damit der Widerspruch dauerhaft vorgenommen wird, muss der verwendete Browser Cookies akzeptieren. Alternativ kann der Datenerhebung durch den Einsatz eines Google Browser-Plugins widersprochen werden, um zu verhindern, dass die durch Cookies gesammelten Informationen (inklusive Ihrer IP-Adresse) an die Google Inc. gesendet und von der Google Inc. genutzt werden. Folgender Link führt Sie zu dem entsprechenden Plugin: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de
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9. Sicherheit, Fragen und Anregungen, Verantwortlicher
Sicherheit ist nicht zuletzt auch von Ihrem System abhängig. Sie sollten Ihre Zugangsinformationen stets vertraulich behandeln, niemals Passworte vom Web-Internetbrowser speichern lassen und das Internetbrowserfenster schließen, wenn Sie den Besuch auf unserer Website beenden. So erreichen Sie, dass Dritten der Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten erschwert wird.
Verwenden Sie ein Betriebssystem, das Benutzerrechte verwalten kann. Richten Sie auch in der Familie mehrere Benutzer auf Ihrem System ein und nutzen Sie das Internet niemals unter Administratorrechten. Nutzen Sie Sicherheits-Software wie Virenscanner und Firewalls und halten Sie ihr System laufend auf dem aktuellen Stand.
Der Verantwortliche für diese Onlinepräsenz im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:
Reisepunkt Wiesloch
Malika Brenneisen
Hauptstr. 93, 69168 Wiesloch
Telefon: 06222588170
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Email: info@reisepunkt-wiesloch.de
10. Recht auf Auskunft / Widerrufsrecht
Sie sind berechtigt, jederzeit unentgeltlich Auskunft über Ihre bei uns im Rahmen der Verarbeitung gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten.
Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen:
(1) die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
(2) die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;
(3) die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;
(4) die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;
(5) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
(6) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
(7) alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;
(8) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
Darüber hinaus können Sie jederzeit die unentgeltliche Löschung oder Sperrung oder Berichtigung Ihrer Daten verlangen. Jedoch können einer Löschung gesetzliche Vorschriften, insbesondere bezüglich abrechnungstechnischer und buchhalterischer Zwecke entgegenstehen.
Um Ihre Einwilligung zur Datennutzung zu widerrufen, Auskunft oder die Berichtigung, Sperrung oder Löschung zu beantragen, wenden Sie sich bitte an:
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Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
11. Newsletter Abbestellung
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